Die HNO Ordination

 

Unsere HNO Ordination befindet sich im Ärztezentrum Braunendal-Zeder, Gratwein-Straßengel. Nur 5 Gehminuten vom Bahnhof Gratwein entfernt. Über das vorhandenen Ärztenetzwerk vor Ort steht Ihnen Ihnen ein rascher und unkomplizierten Zugang zu einer umfassenden medizinischen Versorgung zur Verfügung. Ich bin in der unmittelbaren Umgebung, in Gratkorn, aufgewachsen, und kehre damit wieder in meine Heimat zurück.

Die mit modernster Technik ausgestattete Ordination ist bereits heute für die digitale medizinische Zukunft von morgen ausgerichtet, und bestens auf die zukünftigen Herausforderungen vorbereitet.

  • Barrierefreie und rollstuhlgerechte Ordination
  • Kostenlose eigene Parkplätze
  • Zentrale und verkehrsgünstige Lage
  • Höchste Sicherheits- und Hygienestandards

Ich bin eine Wahlärztin!

Fakten und Wissenswertes zur Wahlarztordination.

Wahlärzte haben keine Kassenverträge mit den Krankenversicherungsträgern. Das bedeutet, dass ich Ihnen Behandlungen und Leistungen anbieten kann, die in Kassenordinationen durch die Vorgaben der Krankenkassen nicht durchgeführt werden können. Verordnungen, Rezepte und Überweisungen werden von anderen Gesundheitseinrichtungen und Apotheken in gleicher Weise wie von Kassenärzten akzeptiert.

  • Rasche Terminvergabe
  • Keine Wartezeit in der Ordination nach   Terminvereinbarung
  • Mehr Zeit für persönliche Beratung und Betreuung
  • Möglichkeit einer ärztlichen Zweitmeinung
  • Honorar und Rückerstattung

  • Nach erbrachter Leistung wird Ihnen eine Honorarnote ausgestellt, die durch Barzahlung oder Kartenzahlung (Bankomat) beglichen werden kann. Die Höhe der Rückerstattung hängt von ihrer Krankenkasse ab. Die ÖGK rückerstattet üblicherweise bis zu 80% des Betrages, den die Krankenkasse einem Arzt mit Kassenvertrag hätte zahlen müssen. Bitte beachten: Sie erhalten 80% des Vertragstarifes zurück und nicht 80% der Wahlarztrechnung! Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel den Restbetrag der gesamten Behandlungskosten.
    Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen keine Rückerstattung der Kosten gewähren, wenn Sie schon im selben Quartal einen Wahlarzt, eine Spitalsambulanz oder einen Kassenarzt desselben Fachgebiets aufgesucht haben.
    Die Stroboskopie ist keine Kassenleistung und muss daher privat verrechnet werden.


    Als besonderes Plus für unsere Patienten kümmern wir uns gerne auf Ihren Wunsch um die Einreichung der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse.